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Betr.  Landesschlichtungsgesetz (überlassung von Zählkarten)

Auzug aus dem Brief aus dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein an die Vorsitzende des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Landesverband S-H).
hier können Sie den gsamten Brief einsehen

Die Ausfüllung und Übersendung von Zählkarten.an das Justizministerium, ist nicht mehr erforderlich. 
Es wird daher darum gebeten, zukünftig von der weiteren Übersendung der Zählkarten abzusehen.

 

Jahresbericht  (V23 nur für Schleswig-Holstein)

das Formular V23 in der aktuellen Formulardatei ist veraltet.

--> das amtliches Formular V23 können Sie nur hier downloaden <--



Sie senden Ihre Meldung nur an Ihr zuständiges Amtsgericht und an kein anderes Amt auch nicht an das Justizministerium.

Sie können dieses Formular ausdrucken und auch als Kopie speichern und sogar per Email an Ihr zuständiges AG zu senden.


> Jahresbericht  (V23 nur für Schleswig-Holstein) < 

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